Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Vergütung des Stiftungsvorstandes (OGH vom 10.8.2010, 1 Ob 214/09s)

Januar 4th, 2012

Fehlt in der Stiftungserklärung eine Bestimmung über die Vorstandsvergütung, dann ist es eine solche durch das Gericht festzustellen bzw. zu bestimmen. Der Beschluss des Stiftungsvorstandes reicht zur Auszahlung einer solchen Vergütung nicht und führt zur Rückforderung durch die Stiftung.