Versicherungsrechtsnovelle 2011
Januar 4th, 2012Nach dem Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz/Maklergesetz steht den Verbrauchern ein allgemeines Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen zu.
Im Bereich der Lebensversicherung kommt es zu einem Frühstorno und einer Provisionsrückzahlung. Dadurch soll die vorzeitige Auflösung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer nicht zu seinen Lasten gehen. Die Möglichkeit des Frühstornos gilt für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Änderung der Einkommensverhältnisse oder der falschen Beratung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wenn der Versicherungsnehmer damit ausdrücklich einverstanden ist. Die privaten Krankenversicherungen erhalten in Zukunft nur noch jene Gesundheitsdaten der Patienten, die zur Verrechnung benötigt werden. Über die Weitergabe der Daten werden die Versicherungsnehmer informiert und können diese der Übermittlung widersprechen.