Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Verstärkter Senat: Wirkliche Übergabe bei Schenkung eines Wertpapierdepots (03.05.2018, OGH 2 Ob 122/17f)

Juli 23rd, 2018

Für eine wirksame Schenkung ohne Notariatsakt, braucht es eine „wirkliche Übergabe“ iSd § 943 ABGB der geschenkten Sache. Der OGH entschied im verstärkten Senat, dass ein Wertpapierdepot als wirklich übergeben gilt, wenn dem Geschenknehmer die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über das Vermögen eingeräumt wird; etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft am Depot. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist dabei nicht erforderlich.