Verwaltungsgerichtshof erkennt anerkannten Umweltorganisationen im wasserrechtlichen Verfahren Parteistellung und Beschwerdelegitimation zu (28.03.2018, VwGH Ra 2015/07/0055, Ra 2015/07/0152)
Juli 23rd, 2018Nach dem WRG 1959 kommt anerkannten Umweltorganisationen in wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu und damit auch keine Beschwerdelegitimation gegen ergangene Bescheide in wasserrechtlichen Verfahren.
Der EuGH, welcher im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens angerufen wurde, erachtet diese Rechtslage als nicht unionsrechtskonform. Eine Umweltorganisation muss die Möglichkeit haben einen Bescheid anzufechten, der möglicherweise gegen eine Verpflichtung aus der Wasserrahmenrichtlinie verstößt.