Verwaltunsbehördliche Genehmigung von AGB’s (OGH 6.11.2008, 6 Ob 178/08g)
März 11th, 2009Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen trotz einer allfälligen verwaltungsbehördlichen Genehmigung einer Geltungs- und Inhaltskontrolle durch die Zivilgerichte. Ein Haftungsausschluss für sonstige Schäden (zB Präklusion arbeitsrechtlicher Ansprüche, weil die mit Einschreiben versendete Klage am Postweg verloren ging), ist bei ohne Wertangabe abgegebenen Briefen zulässig.