Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Verwendungsanspruch aus Geschäftsbetrieb verjährt erst nach 30 Jahren (OGH vom 5. 10. 2010, 4 Ob 117/10z)

Dezember 17th, 2010

Ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB verjährt gem § 1478 ABGB erst nach 30 Jahren, auch wenn das rechtsgrundlos verwendete Gut zur geschäftlichen Sphäre des Anspruchsberechtigten gehört. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB kann mangels synallagmatischen Leistungsverhältnisses nicht angewendet werden.