Zession einer Hypothekarforderung (OGH vom 21.10.2010, 5Ob126/10f)
Februar 28th, 2011Bei der Abtretung einer Hypothekarforderung erwirbt der Zessionar das Pfandrecht erst mit der Einverleibung der Übertragung im Grundbuch. Zu beantragen ist die Einverleibung der Übertragung des Pfandrechts, Eintragungsgrundlage bildet eine grundbuchsfähige Urkunde über die Abtretung der gesicherten Forderung und die Übertragung des Pfandrechts.