Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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ZUR REICHWEITE DER INFORMATIONSPFLICHTEN EINER BANK BEI BESICHERUNG EINER KREDITVERBINDLICHKEIT DURCH EINEN DRITTEN (OGH VOM 26.04.2017, 1 OB 40/17I)

September 3rd, 2017

Die Pflicht des Kreditgebers, auf die ungünstige wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, besteht auch gegenüber einer Person, die der Verbindlichkeit nicht unmittelbar als Mitschuldner, Bürge oder Garant beitritt, sondere die auf ihr wirtschaftliches Risiko einer Garantieerklärung einer anderen Bank beibringt.