Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for July 31st, 2012

Unterschied Glücksspiel – Sportwette (VwGH vom 27.04.2012, 2008/17/0175)

Tuesday, July 31st, 2012

Von einer britischen Gesellschaft wurden ca. 350 Hunderennen aufgezeichnet und – ausgewählt von einem Zufallsgenerator – auf einem Wettautomaten in Österreich angezeigt. Den Spielern standen 40 verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um auf die Reihenfolge des Einlaufs zu wetten. Nach Ansicht des VwGH unterscheidet sich das „Setzen“ auf zufällig ausgewählte Rennen nicht wesentlich vom Spiel an Apparaten, die zufällig bestimmte Zahlen-oder Symbolkombinationen kreieren.

Der Spieler habe somit keinen Einfluss auf das Spielergebnis, das ausschließlich vom Zufall abhängt, weshalb es sich in diesem Fall um ein Glücksspiel handelt.

Anspannung während einer Bildungskarenz ? (OGH vom 24.05.2012, 1 Ob 75/12d)

Tuesday, July 31st, 2012

Während einer einjährigen Bildungskarenz erzielte der unterhaltspflichtige Vater ein Nettoeinkommen von 1.844 EUR pro Monat. Die Karenz nutzte er für den Besuch eines Englischkurses. Im Verfahren ist strittig, ob der Vater auf sein bisher erzieltes Einkommen (3.100.- EUR) angespannt werden kann oder der bisher festgesetzte Unterhalt zu reduzieren ist. Nach Ansicht des OGH ist die Anspannung grundsätzlich gerechtfertigt, da der Vater keine ausreichenden beruflichen Gründe für die Notwendigkeit seiner nicht berufsbegleitenden Weiterbildung geltend gemacht hat. Allerdings muss noch beurteilt werden, ob der Antritt in die Bildungskarenz nicht aus gesundheitlichen Gründen unterhaltsrechtlich zulässig ist.

GmbH-Gesellschafter: Verbraucher- oder Unternehmer ? (OGH vom 24.04.2012, 2 Ob 169/11h)

Tuesday, July 31st, 2012

Für die Unternehmerqualifikation eines GmbH-Gesellschafters ist erforderlich, dass dieser die Mehrheit der Geschäftsanteile oder zumindest 50% davon hält. Ausdrücklich abgelehnt wurden vom 2. Senat die Ansätze von Karollus und Heidinger, Gesellschafter schon bei einem Geschäftsanteil von 20 bzw. 25% als Unternehmer iSd KSchG zu qualifizieren.