Faustpfand und Verwertung (OGH vom 19.12.2012, 8 Ob 131/12 s)
Monday, March 18th, 2013Gerichtliche Anordnungen betreffend die Verwertung eines Faustpfandes sind nur vom Insolvenzgericht im Außerstreitigen Verfahren zu treffen. Klagt der Insolvenzverwalter auf Herausgabe des Faustpfandes, dann wird diese Klage an der Unzulässigkeit des Rechtsweges scheitern.