Einberufungsmangel bei noch nicht eingetragener Gesellschaft (OGH vom 18.2.2010, 6 Ob 1/10f)
June 9th, 2010Wird ein Gesellschafter einer Gesellschaft, die noch nicht im Firmenbuch eingetragen ist, zu einer Generalversammlung geladen und erfährt dieser Gesellschafter erst 2 Tage vor der Generalversammlung von dieser, dann liegt kein Einberufungsmangel vor. Dies gilt dann, wenn die Einladung an den Gesellschafter entsprechend dem Gesellschaftsvertrag 14 Tage vorher ihm übermittelt wurde. Es stellt daher keinen Mangel der Einberufung dar, wenn ein neuer Gesellschafter von der Gesellschaft schon vor seiner Eintragung im Firmenbuch zu einer Generalversammlung als Gesellschafter geladen wird. Der Gesellschafter kann den Beschluss nicht darauf gestützt anfechten, er sei am Erscheinen gehindert worden (Neue Rechtssprechung zu Einberufungsmängeln).