Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Folgeunfall und Verursacherprinzip (OGH 10.4.2008, 2 Ob 43/08z)

July 4th, 2008

Im Fall einer schuldhaften Übertretung einer Schutznorm haftet der Schadenersatzpflichtige auch für den adäquat verursachten Schaden eines als Retter einschreitenden Dritten. Dies gilt allerdings nur, wenn das Eingreifen des Retters aus der Sicht eines redlichen objektiven Betrachters verständlich und billig erscheint.