Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Gutschrift und abstraktes Schuldversprechen (OGH vom 20.10.2011, 2 Ob 204/10d)

January 11th, 2012

Eine Gutschrift, welche die Bank aufgrund eines Überweisungsauftrages verbucht, kann nur im dreipersonalen Verhältnis als abstraktes Schuldversprechen betrachtet werden. Im zweipersonalen Verhältnis (z.B. Überweisender und Überweisungsempfänger sind ident) hat die Gutschrift bloß deklarativen Charakter, eine grundlose Gutschrift kann dadurch von der Bank jederzeit berichtigt werden. Dass ein Bürge für den Saldo eines der Konten haftet, begründet kein dreipersonales Verhältnis.