Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Insolvenzentgelt und Geschäftsführer als Treuhänder (OGH vom 23.2.2009, 8 Ob S4/09k)

May 8th, 2009

Einem Geschäftsführer einer GmbH, der sämtliche Geschäftsanteile als Treuhänder für eine andere GmbH hält, steht kein Anspruch auf Insolvenzentgelt zu, da ihm aufgrund seiner beherrschenden Stellung ein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft zukommt. Vorsicht! GmbH-Geschäftsführer sollten diese Rechtsprechung bedenken, wenn sie treuhändig Anteile für andere Gesellschaften halten.