Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Newsmeldung

January 17th, 2008

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. Februar 2007 klargestellt, dass ein Gesellschafter, der nicht auch Geschäftsführer der Gesellschaft ist, mangels eigener unternehmerischer Tätigkeit jedenfalls als Verbraucher zu beurteilen ist. Voraussetzung dafür, dass ein Gesellschafter überhaupt wie ein Unternehmer iSd KSchG zu behandeln ist, ist dessen organschaftliche Handlungsbefugnis. Eine Prokura erfüllt das Erfordernis der typischen eigenwirtschaftlichen Tätigkeit, die den geschäftsführenden Gesellschafter als Organ „seiner“ Gesellschaft zukommt, noch nicht.