Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Skifahrer dürfen bei Knall erschrecken

April 6th, 2020

Ein Mann war mit einem großen Knall an der verunfallten Skifahrerin vorbeigesaust. Die schreckhafte Reaktion der Skifahrerin hatte dazu geführt, dass diese sich verletzte. Woher der Knall kam, ist nicht ganz klar. Dazu dürfte es, laut den Gerichten, durch Verkanten oder Überkreuzen der Skier des Mannes gekommen sein. Die Frau fordert Schadenersatz von dem Mann.

Das Landesgericht Wels befand das Erschrecken der Skifahrerin aus „skitechnischer Sicht“ als unverständlich und sprach der Frau daher nur die Hälfte des eingeklagten Schadenersatzes zu. Das OLG Linz befand, dass beide Streitteile je zur Hälfte am Unglück schuld seien.

Der OGH entschied hingegen, dass das Geräusch der Frau eine „potenziell gefährliche Situation ankündigte“ und dass man als Skifahrer nicht damit rechnen müsse, dass ein anderer Pistenteilnehmer so nahe an einem vorbeifährt. Ein Mitverschulden der Skifahrerin wird – wenn ihr überhaupt ein technischer Fahrfehler vorgeworfen werden könnte – als zu gering im Vergleich mit der großen Schuld des vorbeifahrenden Mannes erachtet.

Daher erhält die Skifahrern den vollen Schadenersatz von 24.000 Euro sowie 11.000 Schmerzengeld.