Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Variables Kapitalkonto II des Kommanditisten (OGH vom 01.09.2010, 6 Ob 39/10v)

December 21st, 2010

Werden Gewinne, Verluste und Entnahmen, auf dem variablem Kapitalkonto II des Kommanditisten verbucht, so ist das Konto als Einlagenkonto und das verbuchte Vermögen als Eigenkapital der Gesellschaft zu qualifizieren. Nur eine unberechtigte Entnahme bzw. Auszahlung begründen einen Rückforderungsanspruch der Gesellschaft. In allen anderen Fällen ist der Kommanditist während des Bestehens der Gesellschaft nicht verpflichtet, negatives Kapital auszugleichen. Scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft aus, können Rückforderungsansprüche betreffend unberechtigter Entnahme/Auszahlung nur als Ausgleichsanspruch der Gesellschaft geltend gemacht werden.