Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Versicherungsentgelt und abwesender Arbeitgeber (OGH vom 30.7.2009, 8 Obs 11/09i)

October 21st, 2009

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber nicht mehr auffindbar ist, muss innerhalb der Frist von 6 Monaten (§ 3a Abs 1 IESG) einen Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitskurators einbringen. Dieser Abwesenheitskurator muss vom Gericht auch tatsächlich bestellt und anschließend die Klage für das rückständige Entgelt auch in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang bei Gericht eingebracht werden.