Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for Februar, 2011

Geltendmachung des Schadens bei Erwerb eines Wertpapiers zu einem objektiv überhöhtem Preis (OGH vom 21.12.2010, 8Ob6/10f)

Montag, Februar 28th, 2011

Werden Wertpapiere zu einem objektiv überhöhten Preis gekauft, kann bereits während der Laufzeit der sich noch im Portfolio des Geschädigten befindlichen Gewinnschuldverschreibungen Zahlungsklage erhoben werden. Der Schaden tritt nämlich schon mit der Bezahlung des Kaufpreises ein. Bei einem Wertpapier, das von vornherein zu teuer angeschafft wurde, ist ein Vorteilsausgleich der Preisdifferenz im Zuge der weiteren Entwicklungen nur ganz ausnahmsweise denkbar.

Zession einer Hypothekarforderung (OGH vom 21.10.2010, 5Ob126/10f)

Montag, Februar 28th, 2011

Bei der Abtretung einer Hypothekarforderung erwirbt der Zessionar das Pfandrecht erst mit der Einverleibung der Übertragung im Grundbuch. Zu beantragen ist die Einverleibung der Übertragung des Pfandrechts, Eintragungsgrundlage bildet eine grundbuchsfähige Urkunde über die Abtretung der gesicherten Forderung und die Übertragung des Pfandrechts.

Konkurrierende urheberrechtliche Ansprüche, objektive Klagenhäufung (OGH vom 09.11.2010, 4Ob173/10k)

Montag, Februar 28th, 2011

Ein Ersatz des Vermögensschadens gem. § 87 Abs 1 UrhG kann neben pauschaliertem Schadenersatz, einem angemessenen Entgelt und einer Gewinnherausgabe nur dann begehrt werden, wenn der Vermögensschaden das doppelte angemessene Entgelt oder den herauszugebenden Gewinn übersteigt. Ideeller Schadenersatz kann hingegen zusätzlich zum Ersatz des Vermögensschadens nach § 87 Abs 1 geltend gemacht werden.

Jeder der konkurrierenden Ansprüche muss ziffernmäßig und der Art nach konkretisiert sein.

Nachträglich begründete statutarische Aufgriffsrechte bei der GmbH: Notarielle Beurkundung ist ausreichend (OGH vom 17.12.2010 6Ob63/10y)

Montag, Februar 7th, 2011

Der Oberste Gerichtshof hat seine Rechtssprechung, nach der bei einer nachträglichen Begründung statutarischer Aufgriffsrechte ein Notariatakt erforderlich ist, geändert. Nach der neuen Rechtssprechung ist ausdrücklich die notarielle Beurkundung für diesen Akt ausreichend.