Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for Juli 5th, 2012

Grenzen gerichtlicher Strafbarkeit bei unbefugter Datenabfrage (OGH vom 18.6.2012, 17 Os 1/12v)

Donnerstag, Juli 5th, 2012

Ein Finanzbeamter nahm Einsicht in das Melderegister, um sich Adressen von Bekannten für die Einladung zu seiner Hochzeit zu besorgen. Im Melderegister sind aber nicht nur die Adressen, sondern auch andere Daten gespeichert. Diese Daten haben ihn aber nicht interessiert. Das Erstgericht hat ihn trotzdem wegen Amtsmissbrauch verurteilt. Der OGH zog im Freispruch eine klare Grenze zwischen gerichtlicher Strafbarkeit und bloßer disziplinärer Verantwortlichkeit. Dabei ist die subjektive Tatseite besonders zu prüfen und zu differenzieren zwischen Befugnismissbrauch und Schädigungsvorsatz. Im vorliegenden Fall fehlten der Vorsatz und somit auch ein Tatbestandsmerkmal, um eine Strafbarkeit wegen Missbrauch der Amtsgewalt zu bejahen. Der Vorsatz des Beamten hat sich nur darauf bezogen, die Adressen zu erlangen.

Europäisches Erbrecht: Vereinfachung bei auslandsbezogenen Nachlässen

Donnerstag, Juli 5th, 2012

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU kommt, durch eine neue EU-VO, ab 2015 anstatt des momentan geltenden Staatsangehörigkeits- nunmehr das Wohnsitzprinzip zum Tragen. In Zukunft ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers für die Wahl des anzuwendenden Rechts maßgeblich. Allerdings können die Betroffenen bereits im Vorhinein mittels Testament oder Erbvertrag das später auszuübende Recht festlegen. Auch Kosten und Behördenwege werden durch die Einführung eines „Europäischen Nachlasszeugnisses“, welches einen einheitlichen und nicht wie derzeit vom jeweiligen Mitgliedsstaat abhängigen Nachweis der Rechtsstellung als Erben mit sich bringt, erspart.

Grundrechtscharta der EU auf Verfassungsebene (VfGH vom 4.5.2012, U 466/11)

Donnerstag, Juli 5th, 2012

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bedeutung und Wertung der EU-Grundrechtscharta im Verhältnis zum nationalen Recht festgelegt und die Eu-Grundrechtscharta auf den Rang von nationalen Verfassungsgesetzen gehoben. In Zukunft können die durch die Charta gewährleisteten Rechte unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden. Wenn nationale Verwaltungsbehörden Grundrechtsbestimmungen der Charta verletzen, dann kann der Verfassungsgerichtshof diese als verfassungswidrig aufheben. Das Erkenntnis erweitert die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshof.