Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for November, 2012

Deutschland: Keine Haftung der Eltern für illegales Filesharing der minderjährigen Kinder (BGH vom 15.11.2012, I ZR 74/12 – Morpheus)

Dienstag, November 27th, 2012

Eltern kommen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-Jähriges Kind in ausreichendem Maße nach, wenn sie es über das Verbot einer illegalen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren, sofern das Kind ihre grundlegenden Gebote/Verbote normalerweise befolgt. Eine Verpflichtung zur Kontrolle des Computers oder zur Errichtung von Firewalls oder ähnlichen Schutzmaßnahmen besteht grundsätzlich nicht, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Internetnutzung des Kindes bestehen.

Keine Repräsentantenhaftung für Hausbesorger (OGH vom 09.08.2012, 5 Ob 76/12f)

Montag, November 5th, 2012

Ereignet sich ein Unfall innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage, weil der Gehweg mangelhaft gestreut war, haftet die Eigentümergemeinschaft nicht als Weghalterin iSd §1319a ABGB, außer der Weg ist für den allgemeinen Fußgängerverkehr geöffnet. Die Eigentümergemeinschaft haftet auch den Wohnungseigentümern und deren Mietern lediglich deliktisch für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die sie im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung treffen. Sofern keine Organ-oder Repräsentantenhaftung eingreift, hat die Eigentümergemeinschaft für das Fehlverhalten der von ihr eingesetzten Gehilfen (des Hausbesorgers) daher nur gem § 1315 ABGB einzustehen.

Autounfall – Begrenzung der Haftpflicht (EuGH vom 23.10.2012, C-300/10)

Montag, November 5th, 2012

Es entspricht dem Unionsrecht, wenn die Gefährdungshaftung in einem Mitgliedstaat in den Fällen einschränkt wird, wenn der Verkehrsunfall dem Geschädigten selbst zuzurechnen ist.

Unfall auf der U-Bahn-Rolltreppe – keine Gefährdungshaftung (OGH vom 13.09.2012)

Montag, November 5th, 2012

„Gefährliche Betriebe“, für die im Weg der Analogie eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Betreibers erwogen wird, sind nicht nur unter besonderen Umständen, sondern regelmäßig und allgemein mit einer außergewöhnlichen Gefahr verbunden. Dies ist bei einer Rolltreppe nicht der Fall. Die Gefährdungshaftung des Eisenbahnunternehmers nach dem EKHG erfasst auch Unfälle, die sich unmittelbar beim Ein- und Aussteigen ereignen, nicht jedoch einen Unfall auf einer Rolltreppe in der Station.