Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for April, 2013

“Mindestspürbarkeit” Voraussetzung eines Empfehlungskartells (OGH als KOG vom 05.03.2013, 16 Ok 1/13)

Donnerstag, April 25th, 2013

Empfehlungen zur Einhaltung bestimmter Preise oder Preisgrenzen, Handelsspannen, Kalkulationsrichtlinien sowie Rabatte, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken (so genannte “Empfehlungskartelle”,  § 1 Abs 4 KartG), sind einem Kartell iSd § 1 Abs 1 KartG gleichgestellt. Eine Ausnahme hiervon bilden Empfehlungen welche ausdrücklich unverbindlich sind und zu deren Durchsetzung keinerlei Druck ausgeübt wird. Für den verbotenen wirtschaftlichen Druck iSd § 1 Abs 4 KartG ist ein gewisses Maß an Mindestspürbarkeit Voraussetzung. Die Gewährung eines Bonus von lediglich 1,5% reicht hierfür nicht aus.

Keine vertragliche Haftung des Vermieters gegenüber Patienten des Mieters- Arzt (OGH vom 29.11.2012, 2 Ob 70/12 a)

Donnerstag, April 11th, 2013

Der OGH verneinte in dieser Entscheidung eine vertragliche Haftung des Vermieters gegenüber einem Patienten des Mieters, der eine Arztpraxis betreibt. Der OGH betonte, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter nur bei einer mieterähnlichen Nutzung in Frage kommt. Diese ergibt sich aus einer ähnlichen Intensität wie auch Häufigkeit der Bestandsnutzung und muss bei einem einmaligen Arztbesuch verneint werden.

Probleme eines Management-Buy-Out (OGH vom 20.03.2013, 6 Ob 48/12 w)

Donnerstag, April 11th, 2013

Eine in weiterer Folge in eine andere Gesellschaft eingebrachte GmbH nahm im Zuge eines Management-Buy-Outs einen Kredit auf. Der Geschäftsführer, der das Unternehmen übernahm, ersparte sich dadurch die Kreditaufnahme. Da die kreditgewährende Bank von dieser Vorgehensweise im Zeitpunkt der Zuzählung der Kreditsumme Kenntnis hatte, ist sie trotz Dritt-Eigenschaft und Nichtbeteiligung am an sich nichtigen Geschäft rückgabepflichtig hinsichtlich der bereits geleisteten Kreditrate.

Haftung der Bank für selbständige Berater (OGH vom 17.12.2012, 4 Ob 129/12 t)

Donnerstag, April 11th, 2013

Für Verluste aufgrund mangelnder/fehlerhafter Beratungstätigkeit durch  Unternehmen, die von einer Bank als selbständige Vermögensberater ständig mit der Vermittlung von Anlageprodukten betraut sind, haftet die Bank. Maßgeblich ist dabei das Kriterium, ob die Bank das selbständige Unternehmen ständig betraut und dieses in das eigene Vertriebsnetz eingebunden hat.