Wasserversorgung und Wasserentgelt in Kärnten (OGH vom 6.6.2013, 6 Ob 163/12g)
Mittwoch, Juli 17th, 2013Die Gemeinden in Kärnten dürfen die Daseinsvorsorge in private Verwaltung übergeben. Die Wahl zwischen hoheitlicher und privatrechtlicher Form ist dem Rechtsträger somit freigestellt, soweit die einfache Gesetzgebung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Gemeinden sind im Falle einer privaten Verwaltung der Versorgung berechtigt, Wasserbezugsgebühren einheben.