Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for Juli 25th, 2013

Haftung eines Zusatz-Karteninhabers (OGH VOM 27.6.2013, 1 OB 95/13X)

Donnerstag, Juli 25th, 2013

Sollten es die Geschäftsbedingungen des Kreditkartenunternehmens so vorsehen, kann auch der Inhaber einer Zusatz-Kreditkarte für die Zahlung entstandener Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Diese Geschäftsbedingungen hat der Zusatz-Karteninhaber durch das anfordern einer solchen Karte automatisch akzeptiert.

Beaufsichtigungspflicht von Tierhaltern (OGH VOM 29.5.2013, 2 OB 167/12S)

Donnerstag, Juli 25th, 2013

Damit ein Tierhalter haftbar ist, genügt vor Gericht ein objektiver Sorgfaltsverstoß, also eine sorgfaltswidrige Beaufsichtigung des Tieres.

In diesem Fall hatte die Beklagte aber die Klägerin darauf hingewiesen, dass diese sich vom Hund fernhalten sollte. Die Klägerin missachtete die Anweisung und wurde daraufhin gebissen. Der OGH bewertete nun das Verhalten der Tierhalterin als nicht objektiv sorgfaltswidrig, da die Beklagte die Klägerin vor einer etwaigen Gefahr gewarnt hatte.

Streitanmerkung im Patentregister (OGH VOM 17.04.2013, 4 OB 8/13Z)

Donnerstag, Juli 25th, 2013

Damit eine Streitanmerkung im Patentregister zulässig wird, muss mit der dazugehörenden Klage auf die Änderung des Registerstands gezielt werden. Aber selbst der Erfolg einer solchen Klage ist im Patentrecht keine Garantie dafür, dass das Register geändert wird. Daher haben Klagen, die sich gar nicht an den Stand des Patentregisters richten, auch keine Auswirkungen auf dieses.

Gemeinderatsbeschluss als Voraussetzung für Rechtsmittel (OGH VOM 8.5.2013, 6 OB 7/13T)

Donnerstag, Juli 25th, 2013

Gemeinden dürfen nach dem neuen OGH Beschluss nur Klagen einbringen, wenn diese zuvor durch einen Gemeinderatsbeschluss gedeckt wurden. Sollte kein derartiger Beschluss vorliegen, fehlt die Prozessvoraussetzung, die es für eine gesetzliche Vertretung braucht. Prüfen, ob ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt, muss das jeweilige Rechtsmittelgericht selbst.

Verbot von Zeichen in Firmennamen (OGH VOM 6.6.2013, 6 OB 30/13Z)

Donnerstag, Juli 25th, 2013

Damit es Unternehmen erlaubt ist, Zeichen in ihrem Firmennamen zu verwenden, muss es klar sein, ob und wie man gegebenenfalls dieses Zeichen ausspricht. Ein „+“ am Anfang des Firmennamens ist somit nicht eindeutig aussprechbar und somit unzulässig. Dies gilt auch, wenn das Zeichen einen rein dekorativen Charakter hat und gar nicht ausgesprochen werden soll.