Vergütung (ehemaliger) Vorstandsmitglieder (OGH VOM 8.5.2013, 6 OB 20/13D)
Freitag, Juli 26th, 2013Damit ein Mitglied für die Tätigkeiten im Stiftungsrat vergütet werden kann, muss zuerst ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Der Anspruch auf die Vergütung kann gegebenenfalls auch zediert werden. Nicht zediert werden kann dieser, sollte der Antrag von einem Außenstehendem gestellt werden und die Privatstiftung aus internen Umständen (beispielsweise wegen einer Verschwiegenheitspflicht) den Außenstehenden ablehnt.