Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for Juli, 2013

Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers für Sozialversicherungsabgaben (OGH vom 19.3.2013, 4 Ob 173/12P) Juli 16th, 2013

Mittwoch, Juli 17th, 2013

Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss zwar auf die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften achten, nicht aber auf die Einhaltung anderer Vorschriften, die nicht in seinen Aufgabenbereich fallen.
Der Verantwortungsbereich des gewerberechtlichen Geschäftsführers liegt somit nur bei der Überwachung einer fachlich einwandfreien Ausübung des Gewerbes. Gewerberechtliche Geschäftsführer müssen auf Grund dieses Beschlusses des OGH nicht für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge haften, der OGH schließt aber eine Haftung als Beitragstäter nicht aus.

Verordnungs- oder Gesetzesbeschwerde

Montag, Juli 1st, 2013

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnungs- oder Gesetzesbeschwerde am 1.1.2015, steht den Parteien eines Zivil- oder Strafverfahrens die Möglichkeit zu, gegen eine erstinstanzliche Entscheidung vorzugehen. Dabei stellen diese einen Prüfantrag beim VfGH, um eine Verletzung ihrer Rechte durch Anwendung verfassungswidriger Gesetze oder gesetzwidriger Verordnungen geltend zu machen. Erkennt der VfGH eine Verletzung an, so wird die angefochtene Regelung aufgehoben und in der Rechtssache neuerlich entschieden. Sowohl der OGH als auch die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte können einen Gesetzesprüfungsantrag stellen. Über die Zulassung oder Ablehnung einer  Gesetzes- oder Verordnungsbeschwerde hat der VfGH innerhalb einer Frist von 4 Monaten zu entscheiden. Zur Vermeidung von mutwilligen Verfahrensverzögerungen wird innerhalb dieser Frist das Anlassverfahren nicht ausgesetzt. In Exekution- und Insolvenzsachen besteht grundsätzlich keine Beschwerdemöglichkeit. In Grund- und Firmenbuchsachen ist der Aspekt des Vertrauensschutzes besonders zu beachten.