Hausdurchsuchung durch BWB – Einsatz forensischer Software (VwGH vom 22.04.2015, Ra 2014/04/0046 bis 0051)
Donnerstag, Mai 21st, 2015Für eine Hausdurchsuchung ist nicht relevant, welche elektronischen Daten tatsächlich in den Räumlichkeiten vorhanden sind (im Sinne von Festplatten), sondern auf welche Daten von den Räumlichkeiten aus zugegriffen werden kann. So ist der Einsatz von forensischer Software, um damit an Daten eines externen Servers zu gelangen, vom Hausdurchsuchungsbefehl umfasst.