Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Rücknahmepflicht des Herstellers für Ersatzteile

Januar 17th, 2008

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.3.2007 (6 Ob 254/06f) entschieden, dass eine Einschränkung einer Rücknahmeverpflichtung des Herstellers bzw. Importeurs auch hinsichtlich solcher Ersatzteile, deren Lagerung durch den Vertragshändler im Interesse einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung geboten war, iSd § 879 Abs. 3 ABGB unwirksam ist. Der Oberste Gerichtshof ist mit diesem Urteil der Rechtsprechung des deutschen BGH gefolgt. Von diesem Urteil ist die gesamte Kfz-Industrie betroffen.