Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Anfechtung wegen Wuchers auch bei Vorgabe des Vertragsinhalts durch den Benachteiligten (OGH vom 22.10.2015, 1 Ob 141/15i)

November 21st, 2015

Ein Vertragspartner kann auch dann die Notlage eines Anderen ausnützen, auch wenn der Vertragsinhalt nicht von ihm stammt. Solange dem Begünstigten die Inäquivalenz aufgefallen ist, oder auffallen hätte müssen, kann von Wucher ausgegangen werden, unabhängig davon, welche Partei den Vertrag veranlasst hat.