Anfechtung wegen Wuchers auch bei Vorgabe des Vertragsinhalts durch den Benachteiligten (OGH vom 22.10.2015, 1 Ob 141/15i)
November 21st, 2015Ein Vertragspartner kann auch dann die Notlage eines Anderen ausnützen, auch wenn der Vertragsinhalt nicht von ihm stammt. Solange dem Begünstigten die Inäquivalenz aufgefallen ist, oder auffallen hätte müssen, kann von Wucher ausgegangen werden, unabhängig davon, welche Partei den Vertrag veranlasst hat.