Arbeits- und sozialrechtliche Änderungen 2011
März 23rd, 2011Der besondere Kündigungsschutz für Behinderte gilt in den ersten 48 Kalendermonaten nicht. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall entsteht. Die Behindertenausgleichstaxe wird erhöht. Bei der Kündigungsanfechtung sind folgende Änderungen zu vermerken:
- – Die Frist, innerhalb der Arbeitnehmer seine Kündigung beim Arbeitsgericht anzufechten hat, wurde von bisher einer Woche auf zwei Wochen verlängert.
- – Die Anfechtungsklage ist nunmehr auch dann rechtzeitig eingebracht, wenn sie vom Arbeitnehmer bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingebracht wurde.
- – Die Verständigungsfrist, innerhalb derer ein allenfalls vorhandener Betriebsrat von einer beabsichtigten Kündigung verständigt werden muss, wurde von 5 Arbeitstagen auf eine Woche vor Ausspruch der Kündigung präzisiert.