Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Aufklärungspflicht über die Anzahl von bereits durchgeführten Eingriffen (OGH vom 20.1.2009, 4 Ob 166/08b)

Juni 8th, 2009

Ein Patient hat keinen Anspruch darauf, dass ihn der Arzt darüber aufklärt, wie oft er eine Operationsmethode bereits angewendet hat. Kein Patient kann darauf bestehen, nur von jenem Arzt operiert zu werden, der die größte Erfahrung aufweist. Eine Ausnahme gilt nur für den klassischen Fall der „Neulandmedizin“. Selbstverständlich muss der Arzt die vorgesehene Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und jenen über die Ausübung der ärztlichen Kunst ausführen.