Ausbildungsentschädigung für Nachwuchsspieler und Arbeitnehmerfreizügigkeit (EuGH vom 16.3.2010, C-325/08)
April 7th, 2010Schließt ein Nachwuchsspieler nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein in einem anderen Mitgliedsstaat ab, dann ist es zulässig, dass der ausbildende Verein die Kosten für die Ausbildung des Nachwuchsspielers rückerstattet erhält. Der EuGH erachtet die Rückzahlung von Kosten für die Ausbildung von jugendlichen Berufsfußballern als gerechtfertigte Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.