Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Auslieferungsvertrag Österreich/USA (OGH vom 8.4. 2010, 12 Os 15/10p)

Juni 9th, 2010

Die gegenseitige Strafbarkeit ist eine Voraussetzung für eine Auslieferung zwischen Österreich und den USA. Diese Voraussetzung muss nicht im Tatzeitpunkt sondern nur im Zeitpunkt des Auslieferungsbegehrens vorliegen. Eine rückwirkende Bestrafung findet nicht statt, da es bei der Genehmigung der Auslieferung zu keiner Verurteilung kommt. Die Gerichte des Auslieferungsstaates entscheiden über Schuld und Strafe und haben dabei das Rückwirkungsverbot zu beachten.