Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Beihilfe und Wertermittlung (OGH vom 19.1.2010, 4 Ob 154/09i)

Juni 9th, 2010

Die „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ ist dahingehend zu verstehen, dass nach den Wertungen der Bekanntmachung die Wertermittlung durch den Markt (Höchstgebot) Vorrang vor der letztlich immer fiktiven Beurteilung des Marktes durch einen Gutachter hat.