Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Bestreitungsverbot des Erblassers (OGH vom 26.06.2014, 6 Ob 10/14k)

Oktober 30th, 2014

Sollten sich die gesetzlichen Erben dem Willen des Verstorbenen widersetzen und die letztwillige Verfügung missachten oder das Legat anfechten, so verlieren sie ihr Erbrecht und sie erhalten nur den Pflichtteil.

Einwände, die sich auf Testierfähigkeit oder Echtheit des Legats beziehen, schaden den Erben nicht.