Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Bösgläubige Markenanmeldung: Marken-„Grabbing“ (OGH vom 17.09.2014, 4 Ob 98/14m)

Oktober 30th, 2014

Zweck der Markenanmeldung ist es, die Herkunft der Marke zu erkennen. Durch das bösgläubige Horten von Marken ( sog. „Marken-Grabbing“ ) ist diese Herkunft aber nicht mehr erkennbar. Das Ziel ist viel eher durch eine möglichst schwach gekennzeichneten Markensammlung, Firmen, die ähnliche oder gleiche Konzepte entwickeln, zum Ankauf der Rechte oder zu einer Strafzahlung zu bewegen