Ein Polizeifahrzeug ist wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur
Januar 3rd, 2022Dem Senat des Höchstgerichts zufolge sind auch einzelne Einsatzfahrzeuge ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur, weswegen die Zerstörung eines Polizeifahrzeuges grundsätzlich eine schwere Sachbeschädigung im Sinne der §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB darstellt. (OGH 12 Os 118/21a)