Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Einlagenrückgewähr durch Bürgschaftsübernahme (OGH vom 29.09.2010, 7 Ob 35/10p)

März 23rd, 2011

Übernimmt eine Gesellschaft (GmbH) eine Bürgschaft für mehrere kreditnehmende Gesellschaften, an denen ihr Hauptgesellschafter mittelbar beteiligt ist, dann verstößt dieses Vorgehen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbH-Gesetz wenn der GmbH für die Übernahme der Bürgschaft keine äquivalente Gegenleistung zukommt. Kreditgewährende Banken trifft eine weitgehende Erkundigungspflicht, wenn Anzeichen vorliegen, die Bürgschaftsübernahme habe keine betriebliche Rechtfertigung bzw. handle der Geschäftsführer offensichtlich rechtsmissbräuchlich.