EuGH: Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei Auftragsvergabe (EuGH vom 22.10.2015, C-425/14)
Oktober 31st, 2015Der AEUV verbietet die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Einwohnern der EU-Staaten. Zu so einer Diskriminierung kommt es jedoch nicht bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wenn diese an generelle Kriterien geknüpft ist. So darf – bei einer Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags – eine Verpflichtungserklärung von allen Bewerbern verlangt werden, wenn deren Zweck ist, Infiltrationen der organisierten Kriminalität im öffentlichen Sektor zu bekämpfen.