Europäisches Erbrecht: Vereinfachung bei auslandsbezogenen Nachlässen
Juli 5th, 2012Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU kommt, durch eine neue EU-VO, ab 2015 anstatt des momentan geltenden Staatsangehörigkeits- nunmehr das Wohnsitzprinzip zum Tragen. In Zukunft ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers für die Wahl des anzuwendenden Rechts maßgeblich. Allerdings können die Betroffenen bereits im Vorhinein mittels Testament oder Erbvertrag das später auszuübende Recht festlegen. Auch Kosten und Behördenwege werden durch die Einführung eines „Europäischen Nachlasszeugnisses“, welches einen einheitlichen und nicht wie derzeit vom jeweiligen Mitgliedsstaat abhängigen Nachweis der Rechtsstellung als Erben mit sich bringt, erspart.