Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Freeride-Parcours mit Eigenverantwortung (22.03.2018, OGH 4 Ob 39/18s)

Juli 23rd, 2018

Ein Mountainbiker verletzte sich schwer bei der Fahrt auf einem Freeride-Parcours und klagte daraufhin den Verein, der die Strecke errichtet hat. Der OGH sprach dabei aus, dass der Umfang der Verkehrssicherungspflichten jeweils vom Einzelfall abhängt. Die Gefahren, welche von der Benützung eines solchen Parcours ausgehen, sind für einen durchschnittlichen Benutzer erkennbar. Hindernisse in einem solchen Parcours stellen keine Gefahr dar, sondern ein gewünschtes Hindernis.