Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Fremdnützige Treuhand- und Machtwechsel iS § 12a MRG (OGH 24.6.2008, 5 Ob 127/08z)

September 19th, 2008

Im Fall einer fremdnützigen Treuhand bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft vom Treugeber auf den Treuhänder und umgekehrt, ergibt sich keine Änderung der wirtschaftlichen Einflussmöglichkeit und damit kein Machtwechsel iS des § 12a Abs 3 1. Satz MRG. Die Begriffe „rechtliche“ und „wirtschaftliche“ Änderung bilden ein unzertrennliches Begriffspaar. Eine bloße rechtliche Änderung, mit der eine wirtschaftliche nicht verbunden ist, führt nicht zur Mietzinsanhebung.