Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Gerichtsstandsklausel (OGH vom 24.4.2013, 9 Ob 25/13m)

Juni 3rd, 2013

Eine in der Fußzeile einer Auftragsbestätigung enthaltene internationale Gerichtsstandsvereinbarung ist unwirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn zwischen den Unternehmen eine ständige Geschäftsbeziehung besteht und die Vereinbarung zum Beispiel durch fettgedruckten Text hervorgehoben wird.