Grundrechtscharta der EU auf Verfassungsebene (VfGH vom 4.5.2012, U 466/11)
Juli 5th, 2012Der Verfassungsgerichtshof hat die Bedeutung und Wertung der EU-Grundrechtscharta im Verhältnis zum nationalen Recht festgelegt und die Eu-Grundrechtscharta auf den Rang von nationalen Verfassungsgesetzen gehoben. In Zukunft können die durch die Charta gewährleisteten Rechte unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden. Wenn nationale Verwaltungsbehörden Grundrechtsbestimmungen der Charta verletzen, dann kann der Verfassungsgerichtshof diese als verfassungswidrig aufheben. Das Erkenntnis erweitert die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshof.