Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Haftung eines Zusatz-Karteninhabers (OGH VOM 27.6.2013, 1 OB 95/13X)

Juli 25th, 2013

Sollten es die Geschäftsbedingungen des Kreditkartenunternehmens so vorsehen, kann auch der Inhaber einer Zusatz-Kreditkarte für die Zahlung entstandener Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Diese Geschäftsbedingungen hat der Zusatz-Karteninhaber durch das anfordern einer solchen Karte automatisch akzeptiert.