Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Internationale Zuständigkeit und Verjährung (OGH 10.3.2008, 10 Ob 113/07a)

Juni 20th, 2008

Wenn eine Klage im Ausland bei einem nicht offenbar unzuständigen Gericht eingebracht wird und diese mangels internationaler Zuständigkeit zurückgewiesen wird, dann bleibt die Unterbrechung der Verjährung bestehen, wenn im Inland unverzüglich nach der Zurückweisung Klage erhoben wird.