Internetverkaufsverbot in selektiven Vertriebssystemen (EuGH vom 13.10.2011, C- 439/09)
Oktober 24th, 2011Selektive Vertriebsbindungen dürfen den Verkauf der jeweiligen Produkte über das Internet nicht ausschließen. Solche Verbote sind bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen, auch wenn diese scheinbar neutral formuliert sind (zB Verkauf der Produkte nur in Anwesenheit von natürlichen Personen in einem physischen Raum).
Solche Verbote können durch die Gruppenfreistellungsverordnung nicht gerechtfertigt werden, sondern sind höchstens einer Einzelfreistellung zugänglich.