Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Kein Pflegegeld – Export nach Thailand (OGH vom 28.1.2014, 10 ObS 191/13f)

März 31st, 2014

Auch wenn ein Pflegebedürftiger krankheitsbedingt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, kommt ein Export des Pflegegeldes nach Thailand nicht in Betracht. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Nur vorübergehende bzw. kurzfristige Auslandsaufenthalte beeinflussen den Anspruch auf Pflegegeld nicht.