Kommission verweigert Akteneinsicht (EuGH vom 21.07.2011, C-506/08)
August 4th, 2011Die Kommission darf einem Unternehmen eines abgeschlossenen Zusammenschlussverfahren die Akteneinsicht nur verweigern, wenn entweder besondere Gründe vorliegen, dass der Entscheidungsprozess in einem Verfahren gefährdet wäre oder unter Berufung auf den Schutz der Rechtsberatung.
Die Kommission muss genau erläutern, ob der Zugang zu diesen Dokumenten das geschützte Interesse konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte.
Wird die Einsicht in die Dokumente erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragt, sieht der EuGH keine besonderen Gründe vorliegen.

