Kunstfreiheit (OGH 3.4.2008, 8 ObA 15/08a)
Juni 20th, 2008Artikel 17a StGG geht von einem objektiven Kunstbegriff aus, der alle Erscheinungsformen von Kunst, also auch unkonventionelle Kunstformen schützt. Der künstlerische Leiter staatlicher Bühnen ist in seinem Funktionsbereich Träger der Kunstfreiheit.